Definition: Erbbaurechte Hypothek
Ein Erbbaurecht ist ein Recht an einem Grundstück, das das eigentliche Grundstück von dem darauf befindlichen Gebäude trennt. Das heißt, dass man bauen kann, obwohl das Grundstück einem anderen Eigentümer gehört. Das Erbbaurecht wird in den meisten Fällen für einen Zeitraum von 99 Jahren abgeschlossen. Der Erbbauberechtigte muss an den Eigentümer den sogenannten Erbbauzins bezahlen.
Eigentümer der Erbbaugrundstücke sind häufig Gemeinden oder kirchliche Einrichtungen. Früher war der Sinn der, dass sich in teuren Gegenden Familien ein Haus bauen konnten, ohne dass sie teuren Grundbesitz erwerben mussten. Generell werden Erbbaurechte durch Gemeinden oder kirchliche Einrichtungen angeboten.
Was muss man bei der Erbbaurechte Hypothek besonders beachten
In manchen Fällen ist es so, dass man die Zustimmung des Eigentümers benötigt, wenn man eine Hypothek eintragen lassen will. Hier könnte es unter Umständen zu bestimmten Schwierigkeiten kommen. Deshalb muss man sich das jeweilige Erbbaurecht genau ansehen. Es kann auch sein, dass man bei den Banken schwerer einen Kredit erhält. Schließlich kann nur das Erbbaurecht und nicht das gesamte Grundstück belastet werden. Bei der Versteigerung wäre der Erlös geringer. Deshalb wird die Bank einen Kredit in etwas geringerer Höhe gewähren. Wenn man genug Eigenkapital hat, dürfte dies aber kein Problem darstellen. Sicher findet man eine Bank, die ein gutes Darlehen für ein Erbbaurecht gewährt.
Zusammenfassung
Ein Erbbaurecht ist eigentlich vor allen Dingen in teuren Städten eine gute Sache. Man muss dann nämlich keinen teuren Bauplatz kaufen, wenn man ein Haus bauen will. So können sich auch Normalverdiener den Traum von einem eigenen Haus erfüllen. Bei der Bank kann es sein, dass ein Darlehen etwas geringer ausfällt. Das ist aber kein Problem, wenn man über ein bestimmtes Eigenkapital verfügt. Ein guter Anbieter wird hier auch die passenden Konditionen bieten. Dann kann man schon bald eine Erbbaurechte Hypothek eintragen und mit dem Bau beginnen.