Definition: Eigentumslage

Wenn es um größere Summen geht, will der Verkäufer einer Sache so lange Eigentümer bleiben, bis der Käufer den vollen Kaufpreis gezahlt hat. In diesem Fall spricht man von der Eigentumslage. Wenn es um den Verkauf von Immobilien geht, wird für den Käufer zunächst eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen. Diese sichert den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums, wenn er den Kaufpreis vollständig gezahlt hat. Der Verkäufer wird auf die Weise geschützt, dass er sein Eigentum nicht verliert, wenn der Käufer den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat. Es wäre fatal, wenn der Eigentumsübergang schon vor der Zahlung des Kaufpreises durchgeführt würde. Somit ist die Eigentumslage ein guter Schutz für den Verkäufer einer Immobilie. In der Regel wird jeder Kauf auf diese Weise durchgeführt. Das Eigentum wird erst überschreiben, wenn alles bezahlt wurde. Im Grundbuch kann man gut nachvollziehen, wie es sich mit dem Eigentum eines Grundstücks verhält. Da es hier um hohe Summen geht, sind bestimmte Sicherungsmaßnahmen unbedingt notwendig.

Was kann man sonst noch zur Eigentumslage sagen?

Der Kauf von Grundstücken wird in einer notariellen Urkunde festgehalten. Der Notar hat auch eine gewisse Aufklärungspflicht. So klärt er auch über die Eigentumslage bei einem Grundstückskauf auf. Es ist wichtig, dass man auch als juristischer Laie einen Ansprechpartner hat, an den man sich mit allen Fragen wenden kann. Dann macht man keine Fehler, wenn es auch um hohe Summen geht. Wenn man sich nicht ganz sicher bei dem Abschluss eines solchen Geschäfts ist, sollte man unbedingt Fragen stellen. Dann kann in dieser Hinsicht nichts passieren.

Zusammenfassung

Der Kauf und Verkauf von Grundstücken unterliegt besonderen Bestimmungen. Das ist in erster Linie deshalb richtig, weil es hier meistens um recht hohe Geldwerte geht. Ein Notar kann die Parteien aufklären, wie das Rechtsgeschäft in der besten Weise abgewickelt werden kann. Dann wird nichts passieren.

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