Definition: Bürgschaft

Wenn jemand ein Darlehen, sprich ein Kredit, aufnehmen will, so sind dafür Sicherheiten erforderlich. Diese dienen dazu, den Kreditgeber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers abzusichern. Es kann jedoch passieren, dass die Person, die an der Aufnahme eines Kredits interessiert ist, kein Darlehen gewährt bekommt. Nichtsdestotrotz kann ein Bürge im Rahmen helfen, dass der kreditunwürdigen Person, trotzdem ein Kredit gewährt wird. 

Der Bürge verpflichtet sich, für die Schulden der Person zu haften, wenn diese das Geld nicht zurückzahlt. Es gibt verschiedene Formen davon: die für den unbesicherten Kreditanteil, die Ausfall- und die Teilbürgschaft. Bei der letzten wird die Last auf mehrere Personen verteilt, es gibt also mehr als nur einen Bürgen. Bürgschaften können allerdings auch in der Höhe begrenzt sein.

Worauf sollte man bei einer Bürgschaft achten?

Grundsätzlich sind private diese Art von Gefallen für Freunde und Verwandte mit Vorsicht zu genießen. In vielen Fällen haben diese Beziehungen zwischen Verwandten, Freunden und anderen Menschen zerrüttet. Deshalb sollte nur gebürgt werden, wenn die Schulden, die der Schuldner aufgenommen hat, aus eigener Kraft zu begleichen sind. Ist dem nicht so, kann es passieren, dass der Bürge in die Schuldenfalle tappt.

Wichtig ist dies, da Bürgschaften zeitlich unbegrenzt definiert sind und nicht zwischenzeitlich gekündigt werden kann. Wenn man also für einen engen Freund oder Verwandten gebürgt werden möchte, so ist es wichtig, dass großes Vertrauen besteht. Zahlt der Schuldner seine Schulden nicht zurück, so kann es für den Bürgen sehr teuer werden und im schlimmsten Fall zur Lohnpfändung kommen. Wichtig ist es, dass nur in der Höhe begrenzte Bürgschaften eingegangen werden, die über einen festgelegten Höchstbetrag verfügen.

Zusammenfassung

Bürgschaften werden von Menschen in Anspruch genommen, wie einen Kredit beziehungsweise ein Darlehen von der Bank benötigen, jedoch selbst nicht über die dafür erforderlichen Sicherheiten verfügen, um die Rückzahlung zu garantieren. Die Bank beziehungsweise der Schuldner hat jedoch die Möglichkeit einen Bürgen zu benennen, der im Falle einer nicht erfolgten Rückzahlung des Darlehens / Kredits die Schulden des Schuldners begleicht. 

Für den Bürgen hat das Ganze ein hohes Risiko. Zahlt der Schuldner seine bei der Bank aufgenommenen Schulden nicht zurück, so wird mit dem Vermögen des Bürgen gehaftet. Deshalb ist es empfehlenswert, wenn überhaupt, nur solche einzugehen, die über einen Höchstbetrag verfügen, denn im schlimmsten Fall kann es zur Lohnpfändung kommen. Der Schuldner ist nicht haftbar, der Bürge ist jedoch zur Zahlung verpflichtet.

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