Definition: Bauherrenhaftpflicht

Unter der Bauherrenhaftplicht versteht man die Versicherung, die Bauherren vor Ansprüchen schützt, wenn auf ihrer Baustelle oder ihrem Bau-Grundstück Personen zu Schaden kommen oder Gegenstände beschädigt werden. Eine solche Form von Haftpflichtversicherung ist für jeden Bauherren obligatorisch, denn die vorhandenen Risiken beim Bau eines Hauses sind erheblich. Wenn der Bauherr im Schadendfall nicht durch eine entsprechende Versicherung geschützt ist, drohen erhebliche Zahlungen, die die Finanzierung eines Bauprojekts schnell ins Wanken bringen können.

Mögliche Fälle bei denen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann sind vielfältig. So kann z.B. ein Passant bei nicht ausreichender Beleuchtung der Baustelle in die Baugrube rutschen und sich verletzen. Oder ein Baukran beschädigt beim Manövrieren des Baumaterials das auf dem Nachbargrundstück geparkte Auto. Besonders weitreichend können Senkungsschäden sein. Das sind Schäden, die auf anliegenden Grundstücken durch Aushubarbeiten auf dem eigenen Grundstück entstehen können.

Worauf sollte man bei Bauherrenhaftpflicht achten?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht nur bei einem „echten“ Neubau abzuschließen, sondern immer dann wenn eine Baustelle errichtet wird, die eine mögliche Gefahr für Personen oder Sachen bildet. Das kann also auch bei größeren Umbau- oder Sanierungsarbeiten der Fall sein oder wenn auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installiert wird. Gerade bei Arbeiten auf dem Dach ist das Risiko besonders hoch, denn durch herunterfallende Gegenstände können Menschen verletzt oder umliegende Gebäude oder Fahrzeuge beschädigt werden.

Die Höhe des Versicherungsbetrags ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei den meisten Anbietern ist die Bausumme die entscheidende Größe. Der Versicherungstarif wird dann in direkter Funktion der Bausumme errechnet als Betrag pro Tausend Euro Bausumme. Die Eigenleistungen sind bei der Bauherrenhaftpflicht ebenfalls zu berücksichtigen und müssen angegeben werden. Denn die Erfahrung zeigt, dass Schäden und Unfälle und damit Haftpflichtfälle bei Eigenleistungen häufiger sind als bei professionellen Arbeitern. Zu berücksichtigen ist auch die Länge der Versicherungszeit. 

Da im Voraus nie genau bekannt ist, wie lange das Bauvorhaben dauern wird, wird eine Bauzeit und damit eine Zeit des Versicherungsschutzes angenommen und vereinbart. Diese ist in der Regel großzügig berechnet. Ist das Bauvorhaben beendet, dann endet die Bauherrenversicherung automatisch, der Neubau ist dann über eine private Haftpflichtversicherung abzudecken. Unterschiedliche Versicherungsanbieter bieten auch verschiedene Deckungssummen an. Da bei Bauschäden in Einzelfällen auch massive Schäden möglich sind, sollte bei der Deckungssumme nicht gespart werden.

Zusammenfassung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden Bauherren und sichert diesen gegen unvorhersehbare Risiken während des Bauprojekts ab. Die Tarife von verschiedenen Versicherungen variieren deutlich und hängen in erster Linie von der Bausumme und dem Anteil von Eigenleistung ab.

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