Definition: Was ist eine Anzahlungsgebühr?

Unter einer Anzahlungsgebühr in der Immobilienbrache versteht man einen Betrag, der im Falle eines Kaufes einer Wohnung oder eines Hauses im Voraus gezahlt werden muss. Die Gebühr kann ebenfalls für Dienstleistungen, wie beispielsweise Maklerleistungen anfallen. Oft wird sie als erste Rate bezeichnet, weil die Anzahlung ein Teil des gesamten zu entrichtenden Preises ist. Wie hoch die Gebühr für die Anzahlung ist, hängt meist von dem Gesamtwert der Immobilie oder der Dienstleistung ab. In der Regel werden 10 Prozent des Gesamtwerts durch die Anzahlung abgedeckt, in Einzelfällen kann dieser Anteil allerdings vertraglich anders geregelt werden.

Die Anzahlungsgebühr ist damit – wie der Name schon sagt – eine Anzahlung für die Immobilie. Nach Zahlung dieses Betrags wird die Immobilie für den Käufer reserviert und darf nicht mehr anderweitig verkauft werden. Sollte der Verkäufer das Haus oder die Wohnung trotz geleisteter Anzahlung an jemand anderen verkaufen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Der fehlende Betrag zum Gesamtwert der Immobilie wird in der Regel erst fällig, wenn die Immobilie an den Käufer übergeben wird oder erst später sofern dies vertraglich festgelegt wurde.

Worauf sollte man bei einer Anzahlungsgebühr achten?

Der Richtwert von 10 Prozent für die Gebühr wird in den meisten Fällen angewendet, kann aber im Einzelfall frei verhandelt werden. Beim Vertragsabschluss sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die richtige und vorher vereinbarte Gebühr korrekt festgehalten wurde.

Wenn ein Verkäufer seine Immobilie an einen Dritten veräußert, obwohl zuvor eine Gebühr zum Zwecke der Anzahlung hinterlegt wurde, kann man diesen schon geleisteten Betrag zurückfordern. Gegebenenfalls können auch weitere Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, dies sollte mit einem Anwalt individuell und fallabhängig abgeklärt werden.

Ein Vertrag über die Anzahlung sollte stets abgeschlossen werden um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. In diesem kann auch ein unrechtmäßiger Weiterverkauf an Dritte geregelt werden.

Zusammenfassung

Die Anzahlungsgebühr ist beim Kauf einer Immobilie oder beim In-Anspruch-Nehmen von höherpreisigen Dienstleistungen üblich. Die Höhe der Gebühr hängt in der Regel vom jeweiligen Gesamtwert der Immobilie oder Dienstleistung ab, meist werden 10 Prozent berechnet. Dieser Prozentsatz kann im Einzelfall anders verhandelt werden. Die Gebühr wird als erste Rate verstanden und dient der Reservierung der Immobilie. Diese darf nach geleisteter Anzahlung nicht mehr an andere Personen veräußert werden beziehungsweise zieht ein Verkauf an Dritte rechtliche Konsequenzen nach sich. Über die Anzahlung sollte unbedingt ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen werden, damit keine Streitigkeiten aufkommen.

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