Definition: Damnum
In Deutschland gilt grundsätzliche Freiheit bei der Gestaltung von Verträgen. So auch bei Immobiliendarlehen. Beide Parteien, Kreditgeber und -nehmer, können Vereinbarungen treffen, um die Möglichkeiten zur Preisgestaltung optimal auszunutzen. Hier kommt das Damnum ins Spiel. Es handelt sich um einen Oberbegriff aus der Finanzwirtschaft, der das Agio (Aufgeld) und Disagio (Abgeld) beinhaltet. Rechnerisch stellt es die wertmäßige Abweichung zwischen dem Kredit- (=Nenn-) und Auszahlungsbetrag dar.
Bei einem Aufgeld erhöht sich die Auszahlung im Vergleich zum Nennwert – analog reduziert sie sich beim Abgeld. Der Differenzbetrag ist als vorabgeleistete Zinszahlung zu verstehen. Aber auch die Bearbeitungsgebühren der Bank lassen sich so begleichen. Diese Kosten sind dann nicht als Einmalzahlung fällig, sondern erfahren eine Tilgung über den gesamten Darlehenszeitraum.
Worauf sollte man achten?
Da in der Bundesrepublik Deutschland Vertragsfreiheit gilt, ist es beiden Parteien überlassen, ein Auf- oder Abgeld zu verabreden. Auch die Höhe und der Grund hierfür sind legal, sofern andere bestehende Gesetze (Wucher) keine Verletzung erfahren.
Wie jeder Zins findet das Agio/Disagio steuerliche Absetzbarkeit (Werbungskosten). Voraussetzung ist, dass das Darlehen direkt mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang steht (Kauf einer Immobilie zum Zwecke der Vermietung). Die steuerliche Anrechnung findet in dem Jahr volle Anrechnung, in dem es anfällt – also keine Verteilung über die Kreditlaufzeit. So ist ein maximal hoher Steuervorteil erreichbar.
Die Inanspruchnahme eines Disagios ist nicht immer ratsam. Zwar verringern sich die regelmäßigen Zinszahlungen, jedoch muss der Kreditnehmer einen, um das Abgeld, höheren Darlehensbetrag aufnehmen (und finanzieren), um seinen Kapitalbedarf zu decken. Ein Vergleich der effektiven Zinssätze und eine genaue Kalkulation sind ratsam, um die Vorteilhaftigkeit zu ermitteln.
Fiktives Beispiel:
Schuldner und Bank vereinbaren ein Immobilienkredit über 200.000€. Die fällige Finanzierungsgebühr von 10.000€ soll als Damnum Anrechnung finden. Beim Disagio erhält der Darlehensnehmer eine Auszahlung von 190.000€, seine Verbindlichkeiten betragen 200.000€. Beim Agio bekommt er 200.000€ ausbezahlt, seine Rückzahlungen betragen in der Summe 210.000€. Regelungen hierzu finden sich im § 492 Abs. 2 BGB.
Zusammenfassung
Damnum ist ein Begriff der Geldwirtschaft, der ein Aufgeld (Agio) und Abgeld (Disagio) beinhaltet. Der Auszahlungsbetrag ist ungleich des Nennwertes (Agio = höher, Disagio = niedriger). Anwendung findet er bei der Kreditvergabe, beispielsweise Immobilienfinanzierungen, sowie in der Bewertung von Aktien und Münzen.
Vorteilhaft sind die direkte steuerliche Absetzbarkeit sowie eine geringere regelmäßige Zinsbelastung. Demgegenüber steht, bei bestimmten Geldbedarf, eine um das Abgeld höhere Darlehenssumme mit einer möglicherweise längeren Laufzeit. Aus diesem Grunde ist vor Abschluss eines Immobilienkredits eine genaue Prüfung ratsam, ob ein Agio/Disagio sinnvoll ist. Damnum stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Nachteil oder Verlust.