Definition: Baufinanzierungsunterlagen
Bevor ein Kreditinstitut ein Immobilienobjekt finanziert, sind umfangreiche Baufinanzierungsunterlagen erforderlich. Die persönlichen Einkommensverhälnisse und das zu erwerbende Immobilienobjekt sind die Grundlagen für die Vergabe einer Baufinanzierung. Bei den persönlichen Vermögensverhältnissen werden je nach Beruf verschiedene Auskünfte verlangt. Unterschieden wird hier, ob der künftige Kreditnehmer selbstständig oder im Angestelltenverhältnis Einnahmen erzielt. Bei den Selbstständigen gibt es bilanzierende und nichtbilanzierende Berufe.
Persönliche Unterlagen zur Baufinanzierung
Von den Angestellten werden Lohn oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate und der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes verlangt. Bei nichtbilanzierenden Selbstständigen / Freiberuflern werden die aktuellen Umsatzzahlen, die Einnahme-Überschussrechnung und die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre geprüft. Die bilanzierend Tätigen legen eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Bilanzen und Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre vor. Die Unterlagen sind vom Steuerberater oder durch eigene Nachweise zu erbringen. Um das Eigenkapital nachzuweisen, sind Konto- Depotauszüge, Sparguthaben oder andere Vermögensauskünfte vorzulegen.
Objektunterlagen
Bei den Baufinanzierungsunterlagen für die Immobilie liegt der Unterschied in der Art des Objektes. Handelt es sich um ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, um einen Neubau oder eine Eigentumswohnung. Für die Ein- und Mehrfamilienhäuser wird die Wohn- und Nutzfläche, die Berechnung des umbauten Raumes, Baupläne und Baubeschreibung von den Banken verlangt. Bei Neubauten wird der Grundstückskaufvertrag, die Kostenaufstellung durch den Architekten und die geplanten Eigenleistungen nachzuweisen sein. Die Unterlagen werden durch den Bauträger oder Architekten zur Verfügung gestellt. Für eine Eigentumswohnung ist der Grundriss, die Wohnflächenberechnung und die Teilungserklärung erforderlich. Weiterhin gehören zu den Baufinanzierungsunterlagen der Notarvertrag oder Vorvertrag, Grundbuchauszug und aktuelle Lichtbilder des Objektes, sowie eine Flurkarte des Katasteramtes. Die Bilder werden meist schon bei der Beleihungswertprüfung von dem jeweiligen Kreditinstitut gemacht.
Zusammenfassung
Im Wesentlichen sind die Baufinanzierungsunterlagen bei den Kreditinstituten gleich. Der Unterschied besteht allerdings in der Beurteilung der Unterlagen und der daraus folgenden Finanzierung. Die Beleihungswerte sind unterschiedlich, da jede Bank eine spezielle Bewertungsrichtlinie verfolgt. Die Eigenkapitalausstattung wird anders beurteilt und die Zinsangebote differieren trotz des niedrigen Leitzinses. Vor dem Einreichen der Baufinanzierungsunterlagen ist es ratsam, nicht nur mit seiner Hausbank zu verhandeln, sondern die Möglichkeiten des Marktes auszuschöpfen.