Definition: Barwert
Bei dem Barwert handelt es sich um einen Begriff aus der Finanzmathematik. Unter diesem Wert versteht man den aktuellen Wert, den zukünftige Zahlungen in der Jetztzeit (also in der aktuellen Gegenwart) besitzen. Die Berechnung erfolgt in Form der Abzinsung der zukünftigen Zahlungen und deren Summierung. Zusätzlich ist noch der Begriff des versicherungsmathematischen Barwertes vorhanden.
Die Ermittlung bei einer Anleihe und Annuität
Die Ermittlung bei einer einzigen Zahlung
Hierbei muss die Höhe der zukünftigen Zahlung feststehen. Ebenfalls wird der Zeitpunkt, zu der die Zahlung fließen soll, benötigt Von dort aus wird dann bis zur Gegenwart abgezinst (in der Regel in Jahren). Als Letztes benötigt man noch den Zinssatz, mit die Zahlung dann abgezinst werden soll.
Die Ermittlung bei einer Anleihe
Die Ermittlungsformel wird häufig bei der Anleihe angewandt, um unter Hinzuziehung der Rendite für eine festverzinsliche Anleihe den Preis zu berechnen. Wenn eine Anleihe einen Nominalwert Rückzahlungsbetrag) ausweist und eine Laufzeit von X Jahren hat und dafür jährlich einen gewissen Zins bezahlt wird, so kann man den Wert aus der Summe der Barwerte der Zinszahlungen und aus dem Rückzahlungsbarwert errechnen.
Die Ermittlung bei einer Annuität
Als Annuität (oder auch Rente) wird in der Finanzmathematik eine gleich bleibende regelmäßige Zahlung bezeichnet. Wenn eine solche Zahlung nicht auf einen genauen Zeitraum beschränkt ist, sondern ohne Zeitlimit bezahlt wird, spricht man von einer sog. ewigen Rente. Dabei kann man eine ewige Rente als eine gleichbleibende Zahlung auf eine Kapitalanlage in Form des Barwertes betrachten.
Zusammenfassung: Bei der Versicherungsmathematik
Hierbei handelt es sich um eine Art Verallgemeinerung des finanzmathematischen Wertes. Hier fließen noch statische Daten, wie zum Beispiel Sterbewahrscheinlichkeiten oder ähnliche Datenerhebungen mit ein. Ein versicherungsmathematischer Barwert ist beispielsweise eine Leibrente, bei der die Summe aller möglichen zukünftigen Rentenzahlungen unter Einbeziehung der eventuell daraus entstehenden Möglichkeit der Umwandlung als Hinterbliebenenrentenzahlung während der Laufzeit nach dem Tode des Rentenempfängers mit der Eintretungs-Wahrscheinlichkeit auf den Berechnungszeitpunkt dann abgezinst wird. Solche Daten werden bei Rentenversicherungen etc. benötigt.