Definition: Was ist der Ausschließungsbeschluss?
Es gibt bestimmte Rechte, die an einer Immobilie oder an einem Grundstück im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sind. Hierzu gehören zum Beispiel das Eigentum an einem Grundstück, Grundschulden und Hypotheken oder andere Rechte, die in den verschiedenen Abteilungen des Grundbuchs eingetragen sind. Manchmal ist es nicht mehr klar, wer der Inhaber dieser Rechte ist. So kann zum Beispiel ein Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein, der schon lange nicht mehr lebt und dessen Erben unbekannt sind. Das Grundstück wurde aber schon viele Jahre von einer ganz anderen Person bewirtschaftet. Diese nahm auch an, dass ihr das Eigentum an dem Grundstück zusteht. Um hier Klarheit zu schaffen, muss man das Aufgebot hinsichtlich des Eigentümers bestellen. Dieses wird an der Gerichtstafel und im Amtsblatt oder Bundesanzeiger veröffentlicht. Wenn sich bis zu einem bestimmten Termin keine Person gemeldet hat, kann der Ausschließungsbeschluss hinsichtlich des Eigentümers erlassen werden. Das heißt, dass der Eigentümer mit seinen Rechten an dem Grundstück ausgeschlossen wird und ein neuer Eigentümer eingetragen werden kann. Gegen den Ausschließungsbeschluss sind Rechtsmittel möglich. Er wird natürlich auch veröffentlicht.
Was muss man sonst beachten?
Sicher muss man sagen, dass es sich hier um ein recht langwieriges Verfahren handelt. Oft ist es aber anders nicht möglich, die Rechte an einem Grundstück zu klären. Es ist zu beachten, dass man gewisse Formvorschriften beachten muss. So ist es sinnvoll, die Angaben zu dem Rechten an Eides statt zu versichern oder die eidesstattliche Versicherung zumindest anzubieten. Man muss auch beachten, dass das Aufgebotsverfahren mit Gebühren verbunden ist.
Was kann man zusammenfassend sagen?
In manchen Fällen ist dieses Verfahren die einzige Möglichkeit, um im Grundbuch Klarheit zu schaffen. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn ein Grundstück verkauft werden soll. Es ist gut, wenn man bei dem Verfahren ein bisschen Geduld hat, da es sich in die Länge ziehen kann. Den Antrag kann man direkt bei dem Amtsgericht oder über einen Notar stellen.